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Einspruchsfrist versäumt - 16.11.2009
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Detailgenauer hätte man die
Aufbereitung des Fürth-Marsches kaum gestalten können. Die Polizei hat
ihre Hausaufgaben gemacht und im Nachinein gab es unschöne Post für
einige Teilnehmer. So auch für Peter Populus (Name von der RSH geändert)
der in seinem Briefkasten einen Strafbefehl fand, der ihm das Entzünden
einer Bengalo als "fahrlässigen Umgang mit explosionsgefährlichen
Stoffen" vorwarf.
"Hui!" dachte sich Peter, als er sah, dass ihn der Spaß satte 1200€ Kosten sollte. Schön gemütlich lieferte er daraufhin den Strafbefehl einen Tag nach Ablauf der Einspruchsfrist beim Anwalt ab. Der konnte die Trödelei natürlich auch nicht weghexen. Doppelt ärgerlich: Peter muss zahlen und wir können nicht prüfen, ob der neue Bengalo-Tatbestand auch vor Gericht Bestand hat.
Zum Donnerwetter!!! Achtet auf Euere Fristen, sonst können wir auch nix mehr retten...
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